Hotel Livia in Gargnano 7 Nächte Halbpension ab 347.-

Gargnano besteht aus 12 weit auseinanderliegenden Dörfern, was einzigartig in Italien ist. Auf der sonnigen Westseite, an der Riviera Bresciana gelegen, mit besonderen klimatischen Vorzügen, war Gargnano Zentrum des Zitronenanbaus. Noch heute prägen die terrassenartigen Plantagen – Limonaias – das Ortsbild. Das malerische Gargnano gilt als der Ort am Gardasee, der sich seinen ursprünglichen Charme bewahrt hat.

Lage:
Das Hotel Livia ist nur ca. 100 m vom See entfernt und unmittelbar an der Küstenstrasse gelegen. Zum Zentrum mit diversen Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten sowie Bars und Restaurants sind es ca. 600 m.

Ausstattung:
Zu den Annehmlichkeiten des gepflegten Ferienhotels gehören Rezeption, Restaurant, Snackbar, Lobby mit Hotelbar und Aufenthaltsraum mit TV-Ecke. In der Außenanlage befindet sich der Süßwasserpool mit integriertem Kinderbecken, Sonnenterrasse und Liegewiese.

Unterbringung:
Die modern eingerichteten Doppelzimmer (Belegung: min. 2 Erw./max. 2 Erw.+2 Kinder) verfügen über Bad oder Dusche/WC, Klimaanlage, Mietsafe, Telefon, Sat.-TV und größtenteils Balkon.

Verpflegung:
Halbpension: Reichhaltiges Frühstück in Buffetform und abends 3-Gang-Wahlmenü.

Sport und Unterhaltung:
Gegen Gebühr: Tennis, Golf, Segeln und Windsurfen durch lokale Anbieter.

Kinder:
Bei Unterbringung mit 2 Vollzahlern im Doppelzimmer erhalten 1-2 Kinder bis 6 Jahre 100% und von 7-14 Jahren 50% Ermäßigung.

Inklusivleistungen
• Anzahl der gebuchten Übernachtungen im 3-Sterne-Hotel (Landeskategorie) im Doppelzimmer
• Reichhaltiges Frühstücksbuffet
• 3-Gang-Wahlmenü am Abend
• 1x Weinverkostung pro Vollzahler
• Parkplatz (nach Verfügbarkeit)
• Autoreise-Pannenschutz (genaue Bestimmungen mit den Reiseunterlagen)

Hinweis:
• Ermäßigung 3. Person bei Unterbringung im Doppelzimmer mit zwei Vollzahlern: 10%
• Zuschlag Einzelzimmer: € 16.- (auf Anfrage)
• Kurtaxe: ca. € 1.- pro Person
• Haustiere nicht erlaubt
• Anreise ab 15 Uhr / Abreise bis 10 Uhr

Einreisebeschreibung:
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen, auch vorläufigen oder höchstens seit einem Jahr abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Es ist ebenfalls möglich, mit einem höchstens seit einem Jahr abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass einzureisen.
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Ausländische Staatsbürger erkundigen sich bei Ihrer jeweils zuständigen konsularischen Vertretung über die für sie geltenden Reisebestimmungen.

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