Landhäuser Toskana Region Vallombrosa 1.Woche ab 119.-

Die sanfte Hügellandschaft um die Region Vallombrosa bietet sonnenverwöhnte Olivenhaine und erntereife Weinhänge. Inmitten dieser wunderschönen Landschaft befinden sich die Landgüter und Bauernhäuser, die im charmanten, toskanischen Stil eingerichtet sind.

Lage:
Die Appartements befinden sich ca. 25 km südlich von Florenz in restaurierten Landgütern, Villen und Bauernhäusern.

Ausstattung:
Alle Landgütern, Villen und Bauernhäusern verfügen über Restaurant (4x in der Woche geöffnet) und Bar. Außenbereich mit Pool, Sonnenschirmen und Liegestühlen (Anfang Mai bis Mitte Oktober).

Unterbringung:
Die landestypisch eingerichteten Appartements verfügen über Dusche/WC, Küchenzeile, Wohnzimmer, Heizung, Telefon, Kühlschrank, Sat.-TV und größtenteils Balkon. Studio (Belegung: min./max. 2 Erw.), App. B1A (Belegung: min./max. 2 Erw.) mit sep. Schlafzimmer). App. B1B (Belegung min. 2 Erw., max. 2 Erw. + 1 Kind oder 3 Erw.) mit sep. Schlafzimmer. größer als App. B1A, App. B1C (Belegung: min. 2 Erw.+ 1 Kind, max. 2 Erw. + 2 Kinder oder 4 Erw.).

Verpflegung:
Selbstverpflegung.

Sport und Unterhaltung:
Gegen Gebühr: Fahrradverleih, Tennis (max. 9 km) und Pferdeausritte in der Nähe.

Kinder:
Bei Unterbringung im Studio/Appartement mit 2 Vollzahlern erhalten 1-2 Kinder bis 12 Jahren 100% und 13-17 Jahren 50% Ermäßigung.

Inklusivleistungen:
• 7 Übernachtungen in Landhäusern im Studio/Appartement
• 1 Flasche Wein
• 1 Flasche Olivenöl
• 1x Weinprobe
• Sonnenschirm und Liegestühle am Pool nach Verfügbarkeit
• Bettwäsche, Geschirrtücher, Endreinigung
• Informationsbroschüre
• Parkplatz
• Autoreise-Pannenschutz (genaue Bestimmungen mit Reiseunterlagen)

Wunschleistungen:
• Weitere Appartementtypen: auf Anfrage
• Ermäßigung 3.+4. Person im Appartement mit 2 Vollzahlern: 50%

Zusatzkosten:
• Kaution pro Studio/Appartement: € 100.-

Hinweis:
Die genaue Adresse der Landgüter, Villen und Bauernhäusernwird ca. 14 Tage vor Anreise bekanntgegeben.

Einreisebestimmungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen, auch vorläufigen oder höchstens seit einem Jahr abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Es ist ebenfalls möglich, mit einem höchstens seit einem Jahr abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass einzureisen.
Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Ausländische Staatsbürger erkundigen sich bei Ihrer jeweils zuständigen konsularischen Vertretung über die für sie geltenden Reisebestimmungen.

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